Übertritte aus Zuger Sekundarschule
Übertritt von der Sekundarschule Zug (2./3. Klasse): Für die Anmeldung an die KSM ist ein gültiger Zuweisungsentscheid zwingend erforderlich.
Aufnahmebedingungen Kurzzeitgymnasium
- Schülerinnen und Schüler, die von einer Sekundarschule (2. oder 3. Klasse) im Kanton Zug an die KSM übertreten möchten, brauchen für die Anmeldung zwingend einen gültigen Zuweisungsentscheid.
Bei Fragen zur Zuweisung wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes an der Sekundarschule.
Anmeldetermin: jeweils 20. März
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Bei einer verspäteten Anmeldung kann die Aufnahme im neuen Schuljahr nicht garantiert werden.
Online-Anmeldung Kurzzeitgymnasium
Die Anmeldung ans Kurzzeitgymnasium erfolgt online über das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule.
Die Schülerinnen und Schüler müssen die Aufnahmebedingungen erfüllen, d.h. eine «Zuweisung» haben. Ergebnisse ausserkantonaler Zuweisungsverfahren werden anerkannt.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule.
Weiterführende Informationen Informationen zu den Wahlmöglichkeiten
Reglemente und Informationen zum Eintritt
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Auskunft
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat: